Fischen - mit offizieller Erlaubnis für ein paar Euro

"Wer darf eigentlich am Lago Maggiore und in den Flüssen fischen? Eigentlich jeder, der noch eine Rute halten kann. Gesetzliche Bestimmungen in Italien: Für alle italienischen Seen und Flüsse benötigt man eine Sportfischerei-Erlaubnis zum Angeln. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind: Beim jeweiligen Gemeindeamt oder dem Fremdenverkehrsamt gibt es Formulare, die ausgefüllt werden müssen, und es muss eine regionale Gebühr in Höhe von etwa 10 EURO auf der Post entrichtet werden. Den Einzahlungsbeleg zusammen mit dem Personalausweis auf Verlangen vorzeigen. Kinder unter 13 Jahre können ohne Fischereischein angeln, dies gilt auch für pensionierte ab 98 Jahren.
Gesetzliche Bestimmungen in der Schweiz:
 Siehe dazu www.ti.ch/pesca oder auf deutsch zum Beispiel unter www.petri-heil.ch/directory/listing/tessinticino . Für die häufigsten Fragen gehen Sie bitte auch https://www4.ti.ch/dt/da/ucp/temi/pesca/per-saperne-di-piu/domande-frequenti/

Für spezielle Fragen steht auch die Fischerei-Aufsicht des Kantons Tessin gerne zur Verfügung. Melden Sie sich per Mail bei dt-ucp@ti.ch

 
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